Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Die Leistungen, Lieferungen und Angebote der Goldschmiede Gert Schwaderlapp in Rees und der Goldschmiede Stefan Schwaderlapp in Köln (im folgenden Auftragnehmer) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Die AGBs gelten für alle Geschäftsbeziehungen in Gegenwart und Zukunft zwischen den Auftragnehmern und seinen Kunden.
Auftragsannahme
Ein Auftrag kommt durch eine beiderseitige Willenserklärung, bspw. die Unterschrift des Kunden oder eine Anzahlung, zu Stande. Mit der beidseitigen Auftragsannahme erklärt der Auftragnehmer verbindlich die Ware termingerecht anzufertigen und der Kunde die bestellte Ware zu erwerben. Aufträge per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Internetseite www.gold-schmiede.de bedürfen zur Erlangung der Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung in Textform durch den Auftragnehmer. Für Bestellungen von Waren auf der Webseite gilt, dass die dortige Präsentation von Waren kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages darstellt. Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst dann zustande, sobald die Goldschmiede Gert Schwaderlapp oder die Goldschmiede Stefan Schwaderlapp ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklärt.
Gewährleistung und Garantien
Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Lieferbedingungen
Die Lieferzeit und die Abwicklung der Lieferung wird zwischen Auftragnehmer und Besteller vereinbart und setzt ferner die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers, insbesondere die Leistung einer Anzahlung, voraus.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der vorgenannten Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Die unwirksame oder nichtige Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten Sinn und Zweck am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei einer Vertragslücke. Mündliche Nebenabreden oder andere Abmachungen erlangen keine Gültigkeit.